Die Fruttstrasse ist ab dem 28. Mai 2025, 16.00 Uhr offiziell geöffnet und kann zu den geraden Stunden bergwärts und zu den ungeraden Stunden talwärts befahren werden (siehe Verkehrsvorschriften und das Strassen + Parkplatzreglement für die Strasse Stöckalp – Melchsee-Frutt – Tannen).
Vor dem 28. Mai 2025 darf die Fruttstrasse nur mit dem Einverständnis der Strasseneigentümer und mit einer Beteiligung der Schneeräumungskosten befahren werden. Genauere Informationen erhalten Sie unter 041 666 31 00 oder info@korporation-kerns.ch.
Bewilligungen werden ab dem 22. April 2025 im Büro Gästeinfo in Kerns (Sarnerstrasse 1, 6064 Kerns) ausgestellt.